Schrittweise Öffnung mit Maßnahmenplan

Die heute im Kabinett vorgestellten Eckpunkte des Stufenplans für die Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen basieren auf einer engen Abstimmung mit den Brandenburger Kultureinrichtungen und -verbänden sowie den Kommunen. Sie greifen zudem die von der Kulturministerkonferenz am 15. Mai vorgelegten ‚Eckpunkte für Öffnungsstrategien“ auf. Die schrittweise Öffnung des Kulturlebens ist in fünf Stufen geplant:

1. Stufe (bis 5. Juni auf Grundlage der geltenden EindämmungsVO): 

Kultureinrichtungen bleiben mit Ausnahme der Museen, Galerien, Bibliotheken und Archive für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Probenbetrieb an Konzert-, Theater- und Opernhäusern ist unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsbedingungen und auf Basis eines Infektionsschutzkonzeptes möglich. An Musikschulen ist Instrumentalunterricht und an Kunstschulen der Unterricht mit bis zu 5 Schüler*innen möglich.
Kulturveranstaltungen bleiben untersagt. In Einzelfällen sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen mit Ausnahmegenehmigung möglich.

2. Stufe (ab 6. Juni auf Grundlage der überarbeiteten EindämmungsVO):

Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden.Da der Proben- und Vorstellungsbetrieb aller Voraussicht nach auch in der kommenden Spielzeit 2020/21 zumindest zeitweise nur eingeschränkt stattfinden kann, sind angepasste Spielpläne und Konzeptionen für die künftigen Produktionen erforderlich, die bereits jetzt vorbereitet werden können. An Musik- und Kunstschulen wird Unterricht ermöglicht. Kulturveranstaltungen können mit bis zu 150 Besucher*innen unter freiem Himmel unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und unter Vorlage eines schriftlichen Infektionsschutzkonzepts in enger Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Veranstaltungen mit bis zu 75 Besucher*innen sind auch in geschlossenen Räumen unter denselben Voraussetzungen möglich.

3. Stufe (ab 1. August – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):

Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Auch Amateurchöre und -orchester können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln den Probenbetrieb wiederaufnehmen.
Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 500 und in geschlossenen Häusern mit bis zu 150 Besucher*innen sind unter Einhaltung der Hygienestandards und spezifischer Hygiene-Konzepte in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden möglich.

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4. Stufe (ab September 2020 – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):

Alle Veranstaltungen bis 1.000 Personen unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygienestandards sind erlaubt.

5. Stufe (offen):

Rückkehr zum normalen Betrieb ohne weitere Hygienestandards

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