Neue Richtlinie stärkt Maßnahmen des Landes

 „Kunst am Bau“ ist ein integrales Element der Baukultur in Brandenburg und Teil der Bauherrenaufgabe, die das Land wahrnimmt. „Mit den einzelnen Projekten und Kunstwerken wollen wir zukünftig besonders Aufmerksamkeit und Akzeptanz in der Öffentlichkeit für Landesneubauten wecken, Standorten ein zusätzliches Profil geben sowie die Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk stärken“, formulierte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski die Zielstellungen des Landes Brandenburg zum Thema „Kunst am Bau“. „Weiterhin fördern wir mit unseren Vorhaben die bildenden Künstlerinnen und Künstler, besonders auch im Land Brandenburg, und leisten so einen öffentlichen Beitrag zur Pflege der bildenden Kunst“, erläuterte Trochowski weiter.

Wie gut das schon in der Vergangenheit gelungen ist, belegen zahlreiche „Kunst am Bau – Projekte“, die der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) als fachkundiges Organ der öffentlichen Hand bei Landesbauten umgesetzt hat. Die Kunstwerke stellen nicht nur eine bloße Brosche am oder im Gebäude dar. Sie haben eine eigenständige Aussage, liefern Denkanstöße und fördern damit sowohl die Auseinandersetzung mit den Kunstwerken selbst als auch mit unseren Bauwerken und der jeweiligen aktuellen oder auch früheren Nutzung der Gebäude.

So wurden beispielsweise 2010 die Fenster im Treppenhaus der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) von Christian Wichmann neu gestaltet. „Balance“ heißt sein Werk. Das Glas in sechs verschiedenen Farbtönen ist in horizontalen Streifen angeordnet – ein Bild der Ausgewogenheit. Diese Balance ist ein Hinweis auf die Waage der Justiz, den Ausgleich zwischen Kläger und Beklagtem. Einen anderen Denkanstoß liefert Am 1. Januar 2019 ist die überarbeitete Richtlinie für die Durchführung von „Kunst am Bau“ im Land Brandenburg in Kraft getreten.

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Das Regelverfahren ist ein nicht offener, beschränkter Wettbewerb. Unser Anliegen ist es insbesondere die Brandenburger  Künstler zu fördern. Für „Kunst am Bau“ wird so ein transparenter Wettbewerb gewährleistet, der in angemessenem Verhältnis zu den Ausgaben für Leistungen bildender Künstlern und dem zeitlichen, personellen und finanziellen Verwaltungsaufwandes steht. Der Brandenburgische Verband bildender Künstler hat den Beschluss des Landtages Brandenburg, „Kunst am Bau“ zu stärken, sehr begrüßt und unterstützt die konsequente Umsetzung von Maßnahmen im Brandenburg.

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