Land übernimmt 100 Prozent der Corona-Einnahmeausfälle

Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen greift. Das Kulturministerium hat seit Mai bereits 91 Bescheide an Kultureinrichtungen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro erlassen. Insgesamt sind bislang mehr als 160 Anträge im Kulturministerium eingegangen, die mit Hochdruck bearbeitet werden. Das Land Brandenburg hat die finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Corona-Kulturhilfe, die ursprünglich bis zum 1. August befristet war, bis zum Jahresende verlängert und erweitert. Von dem Programm können kommunale Einrichtungen genauso profitieren wie gemeinnützige Vereine – unabhängig davon, ob sie „vor Corona“ vom Land gefördert worden sind.

Wichtige Neuerungen der aktualisierten Kultur-Richtlinie

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  • Es werden erhöhte Personal- und Sachausgaben berücksichtigt. Die können etwa dadurch entstehen, dass kleine bauliche Veränderungen erforderlich sind, um den Mindestabstand im Zuschauerraum zu gewährleisten.
  • Nach der überarbeiteten Richtlinie kann die gesamte Deckungslücke geschlossen werden.
  • Alle Kultureinrichtungen, die durch die bisherige Richtlinie unterstützt wurden, können eine Änderung der erlassenen Festsetzung für die Ausgabe-bereinigten Einnahmeausfälle beantragen.

Die Ende April gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. Die entsprechende Richtlinie, dass Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de

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