Land stellt 100.000 Euro bereit

Ab sofort gelten im Land Brandenburg Fördergrundsätze für Honorarmindeststandards für freischaffende Musikerinnen und Musiker in Projekten und Institutionen mit musikalischen Eigenproduktionen. Das Land stellt für diese bundesweit neue Regelung bis zu 100.000 Euro in diesem Jahr bereit.

Die Fördergrundsätze zur Einhaltung von Honorarmindeststandards für freischaffende Musikerinnen und Musiker sowie Vokalsolistinnen und -solisten in Projekten und Institutionen mit musikalischen Eigenproduktionen gehen auf einen Beschluss des Landtages Brandenburg im Jahr 2018 zurück. Die Fördergrundsätze gelten für Musik-Träger, die Landesmittel erhalten und eigene Projekte oder Produktionen im Bereich der Klassischen oder Neuen Musik planen, bei denen professionelle freie Musikerinnen und Musiker eingesetzt werden.

Die vorliegenden Fördergrundsätze, die in Kooperation mit der Deutschen Orchestervereinigung erarbeitet wurden, orientieren sich bei der Ausgestaltung der Honorarsätze im Wesentlichen an den von der DOV herausgegebenen Honorarmindeststandards. Als Ausgleich für den erhöhten Bedarf der Träger bei der Einhaltung von Honorarmindeststandards stellt das Land in diesem Jahr bis zu 100.000 Euro bereit. Die Mittel sollen in den kommenden Jahren fortgeschrieben werden.

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Die in den 1950er Jahre gegründete Deutsche Orchestervereinigung e.V. vertritt als Berufsverband und Gewerkschaft rund 13.000 Musikerinnen und Musiker in kommunalen, Landes- und Staatsorchestern, Rundfunk-Orchestern und -Bigbands sowie freiberufliche Musiker und Lehrbeauftragte und Studierende an Musikhochschulen. Als Mitgesellschafterin der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten nimmt sie urheberrechtliche und finanzielle Interessen von mehr als 100.000 Künstlerinnen und Künstlern wahr.

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