Bewerbung für zweite Jahreshälfte noch möglich

Die Förderung der Kulturarbeit soll, laut Kulturförderrichtlinie des Landkreises, der Entfaltung ästhetischer, kommunikativer und sozialer Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit sowie der demokratischen Kultur im Kreisgebiet. Gefördert werden Projekte, die zur Mitwirkung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen am kulturellen, gesellschaftlichen Leben beitragen und die Kulturlandschaft der Region prägen.

Für das laufende Haushaltsjahr konnten in der ersten Jahreshälfte bereits 64 Förderzusagen mit einem Gesamtumfang in Höhe von über 112.900,00 Euro ausgesprochen werden, darunter 36 Vorhaben mit einem Förderbetrag unter 1.500,- Euro und 28 Vorhaben über 1.500,- Euro. Letztere werden vom Kulturbeirat des Landkreises empfohlen und dem Fachausschuss des Kreistages zur Entscheidung vorgelegt.

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Interessierte Kulturschaffende mit Vorhaben für die zweite Jahreshälfte können sich noch bis zum 31. Mai für eine Förderung aus dem laufenden Haushaltsjahr bewerben. Die Förderrichtlinien sowie weitere hilfreiche Informationen und entsprechende Antragsformulare können über die Internetseite des Landkreises Oder-Spree (https://www.landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Kultur-und-Sport/Kulturförderung) aufgerufen werden.

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