Erste Weichen gestellt zur Teilentschuldung, Digitalisierung und freiwilligen Zusammenarbeit

Landesregierung, Spitzenverbände und Kommunen haben in den vergangenen Monaten unter Leitung von Innenstaatssekretärin Katrin Lange gemeinsam über Wege beraten, wie kommunale Verwaltungen in Brandenburg gestärkt werden können. Dabei ging es um drei vorrangige Themen: die Teilentschuldung der kreisfreien Städte, die Zukunft der freiwilligen interkommunalen Zusammenarbeit und die Digitalisierung der Verwaltung. Nach der abschließenden Sitzung der Arbeitsgruppe „In Kooperation – gemeinsam stark“ stellte Lange als Vorsitzende zusammen mit Wolfgang Blasig, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg und Jann Jakobs, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, die Ergebnisse ihrer Gespräche vor.

Innenstaatssekretärin des Landes Brandenburg, Katrin Lange, ist sich sicher, dass mit den Vorschlägen zur Teilentschuldung von Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel, der Schritt  zur Digitalisierung der Verwaltung sowie zur freiwilligen interkommunalen Zusammenarbeit für starke Kommunen getroffen wurde. „Weitere Schritte müssen folgen, aber der Anfang ist gemacht. Allen Vertretern der Kommunen und der Spitzenverbände wurde in diesem Zusammenhang gedankt. Die Treffen der Arbeitsgruppe haben in einer Atmosphäre stattgefunden, die von konstruktivem und gegenseitigem Vertrauen geprägt war. Das war wirklich nicht selbstverständlich. Jetzt werden wir den Abschlussbericht unserer Beratungen verfassen und ihn Ende Juli dem Landtag vorlegen“, so Katrin Lange.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Einzelnen

I. Teilentschuldung

Ziel des geplanten Teilentschuldungsprogrammes ist eine Absenkung der Kassenkreditbestände der drei kreisfreien Städte um mindestens die Hälfte des Kassenkreditbestandes zum 31. Dezember 2016. Dafür stellt das Land – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – ab dem 1. Januar 2019 über einen Zeitraum von fünf Jahren Landesmittel in Höhe von rund 211 Millionen Euro zur Verfügung. Die kreisfreien Städte verpflichten sich, einen Entschuldungsbeitrag in Höhe von mindestens zehn Prozent ihres Kassenkreditbestandes zum Stand 31. Dezember 2016 zu leisten. Die drei kreisfreien Städte können ihren Entschuldungsbeitrag über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren strecken. Dazu schließen das Land und die drei Städte jeweils Konsolidierungsvereinbarungen ab. Es ist geplant, den ersten Betrag der Teilentschuldungshilfe bis zum 30. Juni 2019 auf der Grundlage der jeweiligen Vereinbarung auszuzahlen.

II. Digitalisierung der Verwaltung

Die Digitalisierung der Verwaltung ist die zweite Säule der Einigung. Ohne die kommunale Ebene ist Digitalisierung nicht denkbar, da die meisten Verwaltungsleistungen dort erbracht werden. Ein kooperatives Vorgehen von Land und Kommunen ist daher von zentraler Bedeutung. Dazu hat das Kabinett bereits das E-Government-Gesetz beschlossen, das – voraussichtlich – im Herbst vom Landtag verabschiedet werden wird. Es bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen auf dem Gebiet der Digitalisierung der Verwaltung.In Modellkommunen soll die Digitalisierung nun praktisch vorangetrieben werden. Damit kann eine Ausgangsbasis für eine landesweite Digitalisierung der Verwaltung in Brandenburg geschaffen werden. Gesucht werden mehrere Kommunen, die zusammen mit dem Land ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen für das Onlinezugangsgesetz umsetzen. Das Gesetz sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online über Verwaltungsportale anbieten.

III. Freiwillige interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit ist ein langjährig bewährtes Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf kommunaler Ebene. Aus diesem Grund ist die dritte Säule des Berichts der Arbeitsgruppe die freiwillige interkommunale Zusammenarbeit. Wichtige Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, das erst vor wenigen Jahren novelliert wurde. Damit steht den Kommunen grundsätzlich ein moderner Rechtsrahmen für freiwillige Kooperationen zur Verfügung. Das ist auch in den Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände zu einem Konzept zur Verbesserung der Interkommunalen Zusammenarbeit deutlich geworden. Die im Rahmen dieser Stellungnahmen eingegangenen Vorschläge wurden jetzt in den  Abschlussbericht der Arbeitsgruppe aufgenommen.

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