DigitalPakt Schule muss für alle Schulen gleiche Lernbedingungen gewährleisten

Nachdem bereits die Ministerpräsidenten aller Länder dafür votiert haben, den Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates anzurufen, suggerieren nahezu alle Meldungen, die Länder seien gegen den DigitalPakt Schule. Dazu sagte Finanzminister Christian Görke: „Widerspruch, Euer Ehren! Alle wollen gute Schulen, eine gute digitale Ausstattung der Schulen, das Beste für die Kinder. Das Land Brandenburg auch, seit langem schon. Deshalb haben wir seit 2015 mit den Kommunalen Investitionsprogrammen des Landes, auch mit Unterstützung des Bundes, viel zusätzliches Geld in unsere Schulen investiert und dabei schon viel geschafft.

Ausgerechnet die Länder geraten jetzt in die Kritik, weil sie vermeintlich den ‚DigitalPakt Schule‘ ablehnen. Dazu kann man nur sagen: Das sind Fake-News!

Richtig ist: Der Bund verhandelt mit den Ländern ein Paket, dabei ist der Schul-DigitalPakt nur ein Aspekt. Außerdem geht es dabei um den sozialen Wohnungsbau, um die Gemeindeverkehrsfinanzen und um weitere allgemeine Finanzhilfen des Bundes. Und hier liegt der Hase im Pfeffer: Der Bundestag hat auf den letzten Metern der Beschlussfassung über die dafür erforderliche Grundgesetzänderung gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung ein ‚Zusätzlichkeits-Kriterium‘ beschlossen, ohne das Verfassungsorgan Bundesrat, also die Länder, auch nur zu informieren. Danach sollen die Länder bei künftigen Finanzhilfen die Mittel des Bundes ‚in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich‘ ergänzen, womit der gesamte Vorgang zu einem vergifteten Geschenk wird.

Denn damit stellen sich viele weitere Fragen nicht nur für die soziale Wohnraumförderung, sondern auch für künftige Hilfen im Katastrophenfall, bei Konjunkturhilfen usw. usf., bei denen bislang die Kofinanzierungsanteile der Länder in der Regel bei 10, 20 oder teilweise bei 30, jedenfalls unter 50 Prozent liegen. Dieser Reigen an betroffenen Politikbereichen offenbart: Die 50-Prozent-Vorgabe ist für finanzschwache Länder kaum zu stemmen und bevorteilt dauerhaft die finanzstarken Länder. Mit sich bringen würde diese Regelung ein steinbruchartiges Abschmelzen anderer Haushaltspositionen bei den originären Landesaufgaben, bei Sozialem, bei der Infrastruktur, bei der Sportförderung und vielen anderen Themenbereichen.“

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