Zum Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen

Polen setzt seine Pläne zum Bau von Kernkraftwerken fort. Der erste Atommeiler des Landes soll nach derzeitiger Planung in Ostsee-Nähe in der Wojewodschaft Pommern entstehen. Im Rahmen der Artikel 4 und 5 der ESPOO-Convention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) hat Polen die Möglichkeit der Beteiligung am grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren gegeben. Deutschland beteiligt sich am Verfahren. Damit können auch in Brandenburg alle Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken und Einwendungen einbringen.

In Deutschland ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern federführend für den Beteiligungsprozess. Das Ministerium hat die Umweltverträglichkeitsdokumentation, die von Polen teilweise in deutscher Sprache übermittelt wurde, veröffentlicht. Die in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente – insbesondere auch zu Verfahrensfragen – können beim Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder eingesehen werden: Erstes Kernkraftwerk Polen – UVP

Sämtliche Unterlagen können über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden:
https://gendyrochronysrodowiska-my.sharepoint.com/

Das geplante Kernkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 3.750 Megawatt besteht aus drei Kernkraftblöcken und soll in der Wojewodschaft Pommern, etwa 250 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, gebaut werden. Der konkrete Standort steht indes noch nicht fest. In Betracht kommen der Standort Lubiatowo-Kopalino direkt an der Ostsee oder der Standort Zarnowiec am See Zarnowieckie, von dem eine Kühlwasserableitung in die Ostsee geplant ist.

Anmerkungen, Stellungnahmen oder Anträge zur Umweltverträglichkeitsdokumentation müssen bis zum 13. Dezember an den Generaldirektor für Umweltschutz (Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska) eingehen.
Per Mail: npp.poland.DE@gdos.gov.pl
Oder per Post: Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warzawa, Polen.

 

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