Bundestag beschließt neue Vorgaben für Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe

Bis 2030 wird die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe von heute sechs auf 25 Prozent ansteigen. So sieht es eine Gesetzesänderung vor, die im Bundestag verabschiedet wurde. Das bedeutet, Mineralölunternehmen müssen künftig deutlich mehr erneuerbare Energien einsetzen, um ihre CO2-Emissionen zu senken. Mit dem Beschluss verbannt Deutschland zudem ab 2023 Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl aus dem Tank. Neben starken Anreizen für den Einsatz grünen Wasserstoffs und die Förderung von Ladesäulen sollen künftig vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, gefördert werden.

Deutschland wird mit dem Beschluss zum Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr. Wir gehen mit den neuen Quoten für klimafreundliche Kraftstoffe und erneuerbare Energie im Verkehr weit über die EU-Vorgaben hinaus. Und wir schaffen den Ausstieg aus der Nutzung von Palmöl im Tank in weniger als zwei Jahren. Künftig werden nur noch solche Technologien zusätzlich gefördert, die effizient sind und den Verkehr wirklich nachhaltig machen: Elektromobilität im Straßenverkehr, fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen und grüner Wasserstoff in Raffinerien. Synthetische Kraftstoffe fördern wir gezielt dort, wo nicht-fossile Alternativen fehlen: im Flugverkehr, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze

Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um (RED II). Diese gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis ins Jahr 2030 auf mindestens 14 Prozent am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor steigen muss. Deutschland wird mit dem Beschluss des Bundestags diese EU-Vorgaben deutlich übertreffen und den Anteil von derzeit 10 Prozent auf rund 32 Prozent erhöhen.

Dies geschieht über die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz. Mit der THG-Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Dazu können sie etwa grünen Wasserstoff, erneuerbar erzeugten Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Laut der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die Minderung von zuletzt 6 Prozent im Jahr 2020 bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent.

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