Kabinett beschließt neue Eindämmungsverordnung 

Die Eindämmungsmaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens im Land Brandenburg geführt. Trotz dieses Erfolgs müssen die Kontaktbeschränkungen auch in den nächsten Wochen beibehalten werden, insbesondere da sich Corona-Mutationen wie die „britische“ Variante und die „südafrikanische“ Variante auch in Brandenburg verbreiten und die Werte insgesamt noch zu hoch sind. Deshalb hat das Kabinett heute entschieden, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beizubehalten und den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend um drei Wochen bis zum 7. März zu verlängern (z. B. Schließungen Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels und Kultureinrichtungen). Zugleich wurden erste vorsichtige Lockerungen beschlossen. Die aktualisierte Verordnung tritt am Montag 15.Februar in Kraft. Damit setzt Brandenburg die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom Mittwoch in Landesrecht um.

Die dreiwöchige Verlängerung des Lockdown ist mit ersten Lockerungen verbunden: So wird ab 22. Februar der Unterricht in den Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. 

Um die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Varianten des Coronavirus zu verhindern und das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, ist es weiterhin erforderlich, physische Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Dazu ist jede Person in Brandenburg weiter verpflichtet. Auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden. Die Schließungen z. B. von Gastronomie, weiter Teile des Einzelhandels und von Kultureinrichtungen bleibt bestehen.

Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind weiter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

Das Tragen medizinischer Masken (sogenannte OP-Masken) in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich. Sie haben eine höhere Schutzwirkung als Mund-Nasen-Bedeckungen (sogenannte Alltagsmasken). Es wird dringend empfohlen, in allen Situationen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen, medizinische Masken zu tragen. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken.

Nach der Eindämmungsverordnung müssen medizinische Masken unter anderem im ÖPNV und überregionalen Bahnverkehr sowie in Geschäften getragen werdenNicht notwendige private Reisen und Besuche sollten unterlassen werden. Das gilt auch für überregionale touristische Ausflüge.Um Kontakte am Arbeitsplatz – und damit potentielle Ansteckungen – zu vermeiden, soll das Homeoffice weiterhin intensiv genutzt werden und das Präsenzpersonal stark reduziert werden (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung).

Überblick
Die neuen Regelungen in der Eindämmungsverordnung

 Ab 22. Februar tritt das im Brandenburger Stufenplan für die Schulen angestrebte Wechselmodell an Grundschulen in Kraft. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. Den Wechselunterricht organisieren die Schulen nach den Maßgaben des Bildungsministeriums.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler bleiben, mit den bekannten Ausnahmen Abschlussklassen der jeweiligen Schulform und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“, im Distanzunterricht.

In den Innen- und Außenbereichen von Schulen muss von allen Personen eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Nur Kinder unter 14 Jahren, für die keine passende medizinische Maske zur Verfügung steht, dürfen eine Alltagsmaske tragen. Die Durchführung von Schulfahrten bleibt bis zum 31. März 2021 untersagt. 

Alle Lehrkräfte und Beschäftigte in den Schulen können sich ab 15. Februar bis Ende April insgesamt bis zu fünfmal auf das Coronavirus per Antigen-Schnelltestes in einer Arztpraxis testen lassen. Damit wird die bisherige Teststrategie an Schulen fortgesetzt, allerdings mit einer erhöhten Flexibilität Das Land Brandenburg trägt hierfür die Kosten (bis zu 5,5 Mio. EUR) aus dem Corona-Rettungsschirm.

Alle Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter sind grundsätzlich geöffnet: Krippe, Kindergarten, altersgemischte Einrichtungen, Kindertagespflegestellen und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote – verbunden mit dem dringenden Appell an alle Eltern, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen

Alle Beschäftigten in Kindertages- und Jugendhilfeeinrichtungen, die unmittelbare Kontakte mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten haben können regelmäßig getestet werden. Zwischen Februar bis Ende April werden vom Land pro Person bis zu zwei durchgeführte Antigen-Schnelltests innerhalb von 7 Tagen gefördert.

Die Sportanlagen unter freiem Himmel können wieder von Kindergärten und Horten genutzt werden.

Friseure: Ab 1. März können Friseurbetriebe unter Auflagen (u.a. Steuerung und Beschränkung des Zutritts, das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Kunden sowie das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle weiteren Personen, Erfassen von Personendaten der Kunden, regelmäßige Austausch der Raumluft durch Frischluft) wieder öffnen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schließung ist es erforderlich, die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Friseuren zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind, so der Beschluss der Konferenz vom 10. Februar. Nur deshalb dürfen Friseurbetriebe öffnen, im Unterschied zu anderen körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios, die weiter geschlossen bleiben.

Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten fallen nicht mehr unter der Schließungsanordnung. Das bedeutet: Sie dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Ausgenommen sind hier ihre Tierhäuser. In Tierhäuser darf weiter aus Infektionsschutzgründen kein Publikum hinein. Und: Die Betreiber müssen auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts und durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Abstandsgebot zwischen allen Personen, die Steuerung und Beschränkung des Zutritts sowie das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Besucherinnen und Besucher sicherstellen.

Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeheime und besondere Wohnformen:  Patienten sowie Bewohner dürfen weiterhin täglich von höchstens einer Person besucht werden. Besucher haben während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den zugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Neu ist hier:  Besucher benötigen einen negativen Test (PoC-Antigentest oder PCR-Test, der die jeweils geltenden Anforderungen der Coronavirus-Testverordnung erfüllt) der nicht älter als 48 h sein darf. Dazu müssen die Einrichtungen Besuchern die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltest anbieten. Neu in diesem Bereich ist außerdem: Zum Schutz der Patienten sowie der Bewohner müssen sich alle Beschäftigten sich nun mindestens an drei (statt wie bisher zwei) Tagen pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.

Weitere Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen: In den Innenbereichen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen (statt wie bisher eine Mund-Nasen-Bedeckung).

Medizinische Masken: Soweit für Kinder unter 14 Jahren keine passende medizinische Maske zur Verfügung steht, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen.

Weitere Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte: Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen über die Vorgaben der Eindämmungsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Solche Maßnahmen sollen sie insbesondere treffen, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 (bisher 300) erreicht.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können im Wege einer Allgemeinverfügung die Maskenpflicht auf öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 

Neu in der Verordnung ist: Die Landkreise und kreisfreien Städte können im Wege einer Allgemeinverfügung nun auch ein Alkoholverbot auf öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, nachdem die allgemeine Festlegung des Landes hierzu durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Februar 2021 aufgehoben wurde.

Bund und Länder haben am Dienstag in der Konferenz vereinbart, bis zur ersten Märzwoche eine Perspektive für weitere Lockerungen abzustimmen. Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer stabilen Inzidenz von höchsten 35 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen) über mehrere Tage den Einzelhandel sowie Museen und Galerien umfassen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Damit sank der wichtige Inzidenzwert innerhalb eines Monats um mehr als zwei Drittel. Das ist eine eindrucksvolle Leistung der gesamten Gesellschaft. Dafür mein Dank. Mit unserem heutigen Beschluss gehen wir einen vernünftigen Weg, der die wichtigsten Aspekte berücksichtigt: Die Infektionszahlen sinken schrittweise. Zugleich wächst aber die Sorge vor den Mutationen des Virus. Die weitgehende Verlängerung des Lockdown bedeutet harte Einschnitte, die an den Nerven zehren und auch Unmut erzeugen. Dafür habe ich Verständnis. Aber nur, wenn wir uns alle daran halten und parallel die Impfkampagne an Fahrt aufnimmt, kommen wir sukzessive aus dem Lockdown. Im Rahmen dieser Leitplanken müssen wir weiter auf Sicht fahren. Wer ins Risiko geht und zu viel Gas gibt, fliegt aus der Spur. Das können wir uns nicht erlauben. Die insgesamt verbesserte Entwicklung zeigt aber:Der Nebel lichtet sich.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir dürfen die Gefahr einer dritten Welle nicht unterschätzen. Die Mutationen breiten sich auch im Land Brandenburg immer weiter aus. Bisher sind insgesamt 91 Fälle nachgewiesen. Darunter sind neben 80 Fälle der britischen, 7 Fälle der südafrikanischen und 2 Fälle der brasilianischen Mutante. Wir müssen von einerhohen Dunkelziffer ausgehen. Heute hat Deutschland Slowakei, Tschechien und Tirol als Virusmutationsgebiete eingestuft. Diese Varianten sind deutlich ansteckender. Deshalb wäre es gefährlich, in dieser Situation zu schnell zu viel zu lockern. Wir dürfen trotz der großen Belastungen durch den langen Lockdown jetzt den sich langsam einstellenden Erfolg beim Eindämmen des Coronavirus nicht aufs Spiel setzen.“

Innenminister Michael Stübgen: „Ich habe großes Verständnis für die lauter werdenden Rufe nach einem Ende des Lockdowns. Die vergangenen Monate waren hart und wir alle wünschen uns unser normales Leben zurück. Viele Brandenburger fürchten um Ihre berufliche Existenz, sorgen sich um die Bildung Ihrer Kinder oder vermissen einfach das gesellige Zusammensein mit Freunden und Familie. Keiner von uns hat sich diese Pandemie gewünscht und doch müssen wir alle gemeinsam da durch. Wir haben die Infektionszahlen stark senken können. Das ist ein Erfolg der Einschränkungen, die von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern diszipliniert eingehalten wurden. Es ist aber leider noch nicht an der Zeit für eine Entwarnung. Noch ist die Gefahr eines Rückfalls zu groß. Wir dürfen unseren gemeinsamen Erfolg nicht auf der Zielgeraden verstolpern. Deshalb bitten wir alle Brandenburger noch eine Weile auszuhalten. Die ersten Lockerungen stehen unmittelbar bevor und wir können durchaus optimistisch in den März blicken.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir freuen uns, das Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nach vielen Wochen wieder zur Schule gehen können. Wir werden dasverantwortungsvoll gestalten mit Wechselunterricht und damit kleineren Gruppen und Abstandsregeln. Den Schulen werden Spielräume eingeräumt, um den Wechselunterricht zu organisieren. Wir wollen den Schutz der Beschäftigten an ihrem Arbeitsort verbessern: Daher wird die großzügige Teststrategie für Beschäftigte an Schulen bis Ende April fortgesetzt und flexibilisiert, weil sich die Berechtigten jetzt auch im Wochenrhythmus testen lassen können. Erzieherinnen und Erzieher sowie Beschäftigte in den Jugendhilfeeinrichtungen können sich ab sofort bis zu zweimal wöchentlich mit Antigen-Schnelltests testen lassen, die das Land finanziert.“

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