Mehr Geld für Rentner, flexiblere Zeiten in der Pflege und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende September: Diese und weitere Neuregelungen gelten ab Juli. Außerdem werden Mietspiegel rechtssicherer und für online geschlossene Verträge wird die Kündigung einfacher. Hier finden Sie einen Überblick über die neuen Gesetzesregelungen:

Renten steigen deutlich
Die Renten steigen zum 1. Juli 2022: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei Erwerbsminderungsrenten werden Verbesserungen auf den Weg gebracht.

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Keine EEG-Umlage mehr
Stromkunden müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Ein entsprechendes Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten.

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Kurzarbeitergeld bis 30. September verlängert
Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung wird zum 30. September 2022 verlängert. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.

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Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert
Durch die Corona-Pandemie sind pflegende Angehörige besonders belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Herbst konkret weitergehen wird, werden die Akuthilfen bereits jetzt bis Ende Dezember 2022 verlängert. Pflegezeit und Familienpflegezeit können somit flexibler gestaltet werden. Auch können im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

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Grundsicherung
Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung für Erwachsene
Ab Juli erhalten rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt. Erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern.

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Einmaliger Kinderbonus 2022
Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern. Der Kinderbonus ist Teil einer Reihe von Entlastungen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden.

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Das gilt jetzt bei Corona-Tests
Zum 30. Juni tritt die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Wichtig: Weiterhin wird es eine flächendeckende Infrastruktur für Bürgertests geben. Bürgerinnen und Bürger müssen sich in bestimmten Fällen mit drei Euro an einem Test beteiligen.

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Mietspiegel werden rechtssicherer
Anhand von Mietspiegeln können Vermieter Mieterhöhungen begründen — und Mieter können mit ihrer Hilfe überprüfen, ob diese berechtigt sind. Mietspiegel müssen deshalb den Wohnungsmarkt realistisch abbilden. Zum 1. Juli 2022 treten nun Mindestanforderungen an Mietspiegel in Kraft, um mehr Rechtssicherheit zu erreichen.

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Online-Verträge kündigen mit einem Klick
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat bereits wichtige Verbesserungen gebracht. Am Telefon aufgeschwatzte Verträge – etwa Energielieferverträge oder Zeitungs-Abos – sowie überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehören der Vergangenheit an. Im Online-Bereich reichen oft wenige Klicks, um Verträge abzuschließen. Nun wird ein Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit eingeführt.

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Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für kleine Elektro-Altgeräte ist dies verpflichtend – unabhängig vom Neukauf eines Gerätes, für größere Altgeräte gilt dies beim Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geändert.

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Grundsicherung:
Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt
Jobcenter dürfen vom 1. Juli 2022 bis zum 1. Juni 2023 bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die Bundesregierung einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Bürgergeld. Wird dieses eingeführt, werden auch Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu geregelt.

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Sondervermögen:
100 Milliarden Euro für eine leistungsstarke Bundeswehr
Deutschland braucht eine gut ausgestattete Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen gewachsen zu sein. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Sondervermögen zugestimmt. Für umfassende Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro bereit.

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Quelle: Jens Koeppen Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Bundestages der CDU
www.bundesregierung.de

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