Mehr Normalität für den Alltag

Auch im April treten wieder eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft. Hier finden Sie einen Überblick über die neuen Gesetzesregelungen: Mehr Normalität im Alltag – die Corona-Regeln werden künftig weitgehend wegfallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, bleibt aber bestehen…

Akuthilfe für pflegende Angehörige verlängert
Damit Berufstätige Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung die Akuthilfe für pflegende Angehörige bis 30. Juni 2022 verlängert. Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund coronabedingter Versorgungsengpässe zu Hause gepflegt wird.

Weitere Details & Informationen unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unterstuetzung-fuer-familien-1738334

Zugang zum Kinderzuschlag bleibt erleichtert
Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich können sie einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Weitere Details & Informationen unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung

Homeoffice bleibt eine Option
Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben.

Weitere Details & Informationen unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/arbeitsschutz-corona-2015926

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich
Wer pandemiebedingt in Not gerät, soll bis 31. Dezember 2022 Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung haben. Das heißt, ab 1. April gilt weiterhin die eingeschränkte Vermögensprüfung, Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und vereinfachte Bewilligung vorläufiger Leistungen. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.

Weitere Details & Informationen unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-1783154

Jens Koeppen
MdB der CDU Fraktion

Quelle: https://jens-koeppen.de
Quelle: www.bundesregierung.de

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