Geltende Schutzmaßnahmen bleiben weiter erforderlich

Das Kabinett hat im Umlaufverfahren die geltende Verordnung zum Umgang mit der Corona-Pandemie ohne Änderungen bis zum 31. Juli verlängert. Sie wäre sonst am 13. Juli ausgelaufen. Zwar hat sich das Infektionsgeschehen im Land Brandenburg mittlerweile nachhaltig entschärft. Nichtsdestotrotz kann eine vollständige Aufhebung aller ergriffenen Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Sie sind nach wie vor erforderlich, da das Infektionsgeschehen weitergeht und die Aufhebung von Gegenmaßnahmen aus epidemiologischer Sicht unbedingt schrittweise und nicht zu schnell erfolgen darf.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Brandenburg liegt weiter unter Bundesdurchschnitt, ist aber leicht ansteigend (von rund 2 auf 2,9). Die Delta-Variante ist weiter auf dem Vormarsch. Das Robert Koch Institut stuft aufgrund der Verbreitung der Delta-Variante sowie der noch nicht ausreichend hohen Impfquote die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt noch als hoch ein. Neue Varianten verbreiten sich leichter und führen zu schwereren Krankheitsverläufen. Dies gilt vor allem für die Variante Delta, die weiterhin stark zunimmt und auch in Brandenburg auf dem Vormarsch ist. Hinzu kommt, dass die Brandenburger Bevölkerung noch nicht ausreichend durch eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2-Virus immunisiert worden ist. 53,7 % der brandenburgischen Bevölkerung wurden bislang mindestens einmal gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft, 37,7 % genießen einen vollständigen Impfschutz. Daher müssen die Schutzmaßnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden.

Auch die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen sind weiterhin zu beachten. Das nächste reguläre Kabinett tagt am 20. Juli. Die Landesregierung wird sich dann mit den Eckwerten einer nächsten Umgangsverordnung auch mit Blick auf das kommende Schuljahr und die Umsetzung des bundeseinheitlichen Rahmens für Großveranstaltungen befassen. Die Entscheidung über die Neufassung fällt in der Woche darauf.

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