Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten

Das MBJS fördert ab sofort mit dem neuen Programm „Jugendräume im ländlichen Raum“ die Ausstattung, Sanierung und Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen. Antragsberechtigt sind Kommunen mit maximal 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Für das neue Programm werden insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass der Jugendraum in Verantwortung der Jugendlichen ehrenamtlich betrieben wird. Die Mittel sollen verwendet werden für die Innenausstattung der Freizeiteinrichtungen. Anträge können bis zum 30.09.2018 im MBJS gestellt werden. Die 500.000 Euro stammen aus dem Nachtragshaushalt und stehen im Landesjugendplan zusätzlich zur Verfügung.

Parallel zum neuen Förderprogramm „Jugendräume im ländlichen Raum“ läuft bereits seit Ende Januar 2018 das Programm „Freiräume 2018“, mit dem die Außenanlagen von Jugendfreizeiteinrichtung neugestaltet werden können, so zum Beispiel mit Basketballanlagen, Skaterbahnen und Bolzplätzen. Anträge können hier ebenfalls bis zum 30.09.2018 gestellt werden. Antragsberechtigt sind Ämter und amtsfreien Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

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