Gewerkschaftsbund fordert konsequente Maßnahmen

Der Bundesrat hat sich letzte Woche mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz beschäftigt, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die Länder und Kommunen müssen nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert der DGB Berlin-Brandenburg. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger. Durch die Reform sollen Rentner, Geringverdiener und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg auf, offensiv potenziell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können. Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. In den Wohngeldstellen braucht es umgehend zusätzliches Personal, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird.

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“, fordert der DGB.

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