Unseren Nachbarn hat es kalt erwischt. Er hat den Spitznamen „Schnuffi“, weil er als Besitzer eines stattlichen Bayliners (das sind Boote, eine Art Kreuzung zwischen Donnerkeil und Joghurtbecher, in der Größe eines Kleinlasters) immer nur verächtlich schnaubt, wenn wir mit unserer Anka samt 2,5-PS-Quirl hintendran an ihm vorbei schippern. Jetzt liegt er quasi an der Kette und darf nicht raus auf‘s Wasser. Sein Pech ist, wir sind im Landkreis Oder-Spree. Da dürfen wir inzwischen wieder mit unserem Kahn motoren. Was ja zwischenzeitlich auch schon mal verboten war. Wer ist schuld? Natürlich Cornelia, oder wie dieses dusslige Virus heißt.

Die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Pandemie im Land Brandenburg untersagt das Betreten öffentlicher Orte. Außer für die bekannten Ausnahmen. Auch Wasserflächen sind solche öffentlichen Orte. Das Land Brandenburg als solches schränkt dabei die Bewegungsfreiheit der Boote grundsätzlich NICHT ein. Man möge Vernunft walten lassen und Abstand halten.
Dem Landkreis Oder-Spree, sprich: dem Landrat, ging das nicht weit genug. Erstmal ließ er in einer Videobotschaft seinem Frust über Golfer, Tennisspieler und Skipper freien Lauf. Die müssen seiner Verwaltung wohl tüchtig die Ohren vollgemault haben ob der eigenwilligen Einschränkungen in LOS. Besonders die Freizeitkapitäne verstehen die Welt nicht mehr. Nur Boote dürfen aufs Wasser, deren Größe es „… von der Ferne her ermöglicht, die Personenzahl im Boot zu überblicken und die auf eine Personenzahl von ein bis zwei (haushaltsfernen Personen … mit einem möglichen Abstand von 1,50 m oder maximal fünf haushaltsangehörigen Personen ausgelegt ist…“. Mal abgesehen davon, dass „eine Person“ immer „haushaltsangehörig“ ist. (Witz komm raus!)

Nun könnte man sich zunächst die grundsätzliche Frage stellen, ob „Befahren“ gleichzusetzen ist mit „Betreten“? Außer Jesus hat meines Wissens nach noch nie wieder jemand Wasserflächen betreten, abgesehen von Pfützen oder winterlich zugefrorenen Gewässern. Wenn andererseits das Befahren mit Betreten gleichzusetzen ist, wie verhält es sich, der formalen Logik folgend, mit Kraftfahrzeugen? Es dürften eigentlich nur Fahrzeuge auf des Landkreises Straßen erlaubt sein, deren Größe es „… von der Ferne her ermöglicht, die Personenzahl im Boot Auto zu überblicken und die auf eine Personenzahl von ein bis zwei (haushaltsfernen) Personen … mit einem möglichen Abstand von 1,50 m oder maximal fünf haushaltsangehörigen Personen ausgelegt ist…“. Einsfuffzig Abstand im Polo beispielsweise, das mach mir mal einer vor! Irgendwie hat da jemand irgendwas nicht zu Ende gedacht. Logik geht anders. Drängt sich der Verdacht auf, dass hier jemand kraft seiner Wassersuppe bestimmten Leuten ordentlich eins auswischen will. Elitären Golfern, renitenten Yachties, dussligen Tennis-Cracks.

Übrigens sind nach der Zählweise der Corona-Infektionsfälle durch den Landrat derzeit schätzungsweise fünzigtausend Leute mit Grippe infiziert. Klingt kreuzgefährlich! Wenn man nicht dazusagt, dass inzwischen alle wieder geheilt sind, einige schon seit Jahren. Auch von den über hundert Corona-Infizierten sind rund zwei Drittel bereits wieder genesen. So ist das mit den Zahlen…
Wenn Maßnahmen ergriffen werden, die im Grunde für den Gesundheitsschutz irrelevant sind, darf es nicht verwundern, wenn sich die Leute gegängelt und der Willkür eines Einzelnen ausgesetzt fühlen. Erklär mir einer, warum der verzweifelte Versuch mit einem Autokino etwas Farbe ins Leben und ein bisschen Geld in die Kasse zu bringen, von UNSEREM Landrat abgeschmettert wurde. Da staunt man, dass die Parkplätze vor den Kaufhallen noch offen sind! Aber wer weiß, vielleicht lässt sich Lindemann dazu auch noch was einfallen.
Besser, man fängt wieder an, Klopapier und Bier zu horten, falls der Einkauf mit dem Auto demnächst untersagt wird.

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