Erhöhung der Sportförderung auf 19 Millionen

Die Landessportkonferenz hat sich auf ihrer Tagung auf gemeinsame Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Sportinfrastruktur im Land Brandenburg verständigt. Die Umsetzung der Empfehlungen soll insbesondere dazu beitragen, die Sportstättensituation im Land zu verbessern und bedarfsgerecht zu entwickeln. Der Landtag hat jüngst die Erhöhung der Sportförderung beschlossen Ab 2019 stehen jährlich 19 Millionen Euro bereit. Das ist ein großartiges Signal für den Brandenburger Sport. Außerdem wurden die Mittel für den vereinseigenen Sportstättenbau im Kommunalen Investitionsprogramm auf nunmehr insgesamt 19 Millionen Euro aufgestockt – das KIP Sport ist somit das größte Breitensportprogramm des Landes. Davon profitieren die rund 348.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die im organisierten Vereinssport aktiv sind.

Unser gemeinsames Ziel bleibt es, noch mehr Menschen, vor allem auch Kinder und Jugendliche, für den Sport und eine sportliche Lebensweise zu begeistern und den Breiten- und Spitzensport für Menschen mit und ohne Behinderung nachhaltig zu stärken. Die Konferenz begrüßt, dass Sportvereine und Kommunen als wichtigste Träger der Sportstätten für den Breitensport, den Paralympischen Sport und den Leistungssport in Brandenburg in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen haben, die Anlagen zu sanieren, zu modernisieren und barrierefrei zu gestalten. Sie gibt für die weitere Entwicklung folgende Empfehlungen:

1. Sportstättenentwicklungsplanung

Die Landessportkonferenz empfiehlt, in den Städten und Gemeinden verstärkt Sportentwicklungsplanungen aufzustellen, diese mit anderen kommunalen Infrastrukturplanungen zu vernetzen und Schwerpunkte der Entwicklung festzulegen.

2. Erneuerung der Sportstättenstatistik

Um eine gesicherte Datengrundlage zum Bauzustand der für den Schul- und den Vereinssport vorgehaltenen Sportanlagen zu erhalten und nachprüfbare Aussagen zum Sanierungs- und Modernisierungsbedarf tätigen zu können, empfiehlt die Landessportkonferenz die Erneuerung der Sportstättenstatistik und die Erstellung eines „Landesweiten Sportstättenkatasters“. In dem Sportstättenkataster sollen sowohl die Aufmaße der Sportanlagen (quantitative Bestandsermittlung) als auch die Bauzustände (eine umfassende und detaillierte qualitative Bestandsermittlung) festgehalten werden. Das „Landesweite Sportstättenkataster“ bietet die Datengrundlage für die Erstellung „Kommunaler Sportentwicklungsplanungen“ im Land Brandenburg.

3. Vereinseigener Sportstättenbau

Die Landesportkonferenz empfiehlt, die Förderung der Modernisierungen von vorhandenen sowie den bedarfsgerechten Um- bzw. Neubau von vereinseigenen und gepachteten Sportstätten im ländlichen und städtischen Raum fortzuführen und zu verstetigen. Die Landessportkonferenz empfiehlt zudem, das Ehrenamt in den Sportvereinen durch spezielle Fortbildungs- und Beratungsangebote zu den Förderprogrammen und deren Umsetzung intensiver und umfangreicher zu unterstützen.

4. Sportstätten mit überregionaler Bedeutung

Die Landessportkonferenz empfiehlt der Landesregierung die überregional bedeutende Sportstätteninfrastruktur des Olympiastützpunktes Brandenburg in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern zu erhalten, zu sanieren und für den Spitzen- und Nachwuchsleistungssport bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Um im Paralympischen Sport die sportlichen Talente an diesem Standort optimal entwickeln zu können, empfiehlt die Landessportkonferenz der Landesregierung, das Sportzentrum Cottbus, als Zentrum des Paralympischen Spitzensports im Land Brandenburg weiter zu entwickeln und auszubauen. Die Landessportkonferenz empfiehlt die Regattastrecke in Brandenburg an der Havel, als überregional bedeutende Sportstätte für den Wassersport zu erhalten.

5. Barrierefreie Sportstätten

Die Landessportkonferenz empfiehlt der Landesregierung, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Planung, dem Neubau und der Modernisierung von inklusiven Sportanlagen noch stärker zu berücksichtigen.

6. Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Sportstättenbau

Die Landessportkonferenz empfiehlt der Landesregierung, dass mit der Fortsetzung der Förderung von energietechnischen und ökologischen Maßnahmen im Sportstättenbau ein Schwerpunkt gelegt wird, um einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten und dafür zu sorgen, dass die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg erfolgreich umgesetzt werden kann. 

Die Landessportkonferenz berät laut Sportförderungsgesetz die Landesregierung in allen Grundsatzangelegenheiten des Sports und erarbeitet Empfehlungen zur Förderung des Sports, die von dem für Sport zuständigen Ministerium auf ihre Realisierung geprüft werden.

Sie tagt in der Regel einmal jährlich und besteht Vertretern:

  • des Landessportbundes, darunter des Behindertensports und des Jugendsports,
  • der Landtagsfraktionen, die vom Landtag gewählt wurden,
  • des Sportministerium sowie dreier weiterer Ministerien,
  • der kommunalen Spitzenverbände,
  • der Sportwissenschaft und der Sportmedizin, die im Einvernehmen mit den zuständigen Interessenverbänden vom Sportministerium berufen wurden.

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