Handwerkskammer begrüßt Anreizfinanzierung

Für den erfolgreichen Abschluss der Meisterschule im Handwerk gewährt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg künftig einen Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro. Die Handwerkskammern Brandenburgs hatte seit langem gefordert, dass ein klares Signal zur Gleichstellung von akademischer und beruflicher Bildung erfolgen muss. Der Präsidenten des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg, Robert Wüst sagte  „Wir begrüßen die heutige Ankündigung der Landesregierung, in Brandenburg einen Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro einzuführen. Das hatten die Handwerkskammern seit langer Zeit gefordert. Der Meisterbonus stärkt die berufliche Bildung und ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur (auch finanziellen) Gleichstellung mit der akademischen Bildung. Der Bonus belohnt erfolgreiche Handwerksmeister für ihr Engagement und bietet eine Unterstützung, dass junge Handwerkerinnen und Handwerker durch Betriebsgründung oder -nachfolge in Brandenburg Verantwortung übernehmen. Jetzt müssen zügig die Einzelheiten geklärt werden, damit der Bonus zeitnah ausgezahlt werden kann.“ Die Vorrausetzungen der Zuwendung des Meisterbonus erhalten Absolventen aus dem Land Brandenburg, die nach dem 1. Januar 2018 ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Dazu müssen sie die Meisterprüfung vor einer örtlich zuständigen Handwerkskammer in Brandenburg abgelegt und diese muss das entsprechende Zeugnis ausgestellt haben. Ab sofort können sich Handwerker bei der Handwerkskammer zur Beantragung und Auszahlung des Festbetrages melden.

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