Aktive Hilfe für Land, Forst, Gartenbau- und Fischereibetriebe

Im Rahmen des „Corona-Soforthilfe-Programms“ hat das zum Agrarministerium gehörende Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung insgesamt 5,84 Millionen Euro an 473 Antragsteller ausgezahlt. Das Agrarumweltministerium hatte für Brandenburgs durch die Corona-Pandemie in Existenznot geratene Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Gartenbaus eine eigene Förderrichtlinie ergänzend zum Bundesprogramm aufgelegt.

Diese Richtlinie ermöglichte nicht nur Kleinstbetrieben bis zu 10 Mitarbeitenden, sondern auch kleinen und mittleren Unternehmen Liquiditätsbeihilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. 5 Millionen Euro flossen in Landwirtschafts-, und davon 970.000 Euro in Gartenbaubetriebe. Forstwirtschaftsbetriebe erhielten 170.000 Euro, Fischereibetriebe 300.000 Euro. Die verbleibenden 280.000 Euro gingen an Betriebe mit mehreren Wirtschaftszweigen. 3,37 Millionen Euro stellte der Bund, 2,47 Millionen Euro das Land Brandenburg zur Verfügung. Im Zeitraum der Antragstellung vom 7. April bis 31. Mai 2020 gingen 615 Anträge beim Lelf ein. Die Antragstellerinnen und Antragsteller mussten versichern, dass sie in den drei auf die Antragstellung folgenden Monaten aufgrund der Corona-Pandemie in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten würden. Neben dieser Versicherung war eine kurze, betriebsindividuelle Begründung abzugeben. Unter anderem aufgrund geänderter betrieblicher Aussichten haben 33 Betriebe ihre Anträge zurückgezogen. Aufgrund von Doppelbeantragungen der Corona-Soforthilfe sowohl bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg als auch beim Lelf wurde in acht Fällen die Billigkeitsleistung dem Landesamt zurückgezahlt. 110 Anträge musste das Lelf ablehnen. Die Bearbeitung der Corona-Soforthilfe-Anträge ist bis auf einzelne Fälle, die sich im Widerspruchsverfahren befinden, abgeschlossen.

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