Antragsverfahren läuft bis zum 16. Mai

Die Anträge auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2022 können ab heute bis zum 16. Mai eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt online über www.agrarantrag-bb.de. Die Agrarbeihilfen sollen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2022 bei den Landwirtschaftsbetrieben ankommen. Landwirte sind dazu aufgerufen, ihre Antragsunterlagen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 16. Mai, einzureichen. Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten durch die EU-Agrarförderung Planungs- und Einkommenssicherheit. Neben den flächenbezogenen Direktzahlungen bekommen Landwirte auch Umweltleistungen vergütet. In Deutschland werden die finanziellen Hilfen durch die Bundesländer ausgezahlt. Die Antragstellung erfolgt online. Somit ist eine kontaktlose Abgabe aller Antragsunterlagen gewährleistet. Zur Fristwahrung ist der physische Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins entscheidend, welcher bei dem jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen ist. Der unterschriebene Datenbegleitschein kann vorab per E-Mail oder Fax im Landwirtschaftsamt eintreffen und das unterschriebene Original innerhalb von fünf Arbeitstagen nachgereicht werden. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die nach dem 16. Mai einzureichen sind. Agrarförderanträge, die nach dem 10. Juni eingehen, gelten als verfristet und müssen abgelehnt werden.

Alle Landwirte sind gebeten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der EU-Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023 vertraut zu machen. Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2022 sowie Informationen zur EU-Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023 sind unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/agrarfoerderantrag/ aufgeführt.

Dort werden in den nächsten Monaten weitere Informationen zur Umsetzung veröffentlicht.

error: Der Inhalt ist geschützt!
X