Arbeitsschutz ist Pandemieschutz ist Unternehmensschutz

Der DGB Berlin-Brandenburg fordert die zügige und verbindliche Umsetzung des neuen, von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Arbeitsschutzstandards. Damit es in Berlin und Brandenburg nach dem Wiederanfahren der Betriebe kein böses Erwachen gibt, müssen alle Beschäftigten bestmöglich geschützt werden. Die Betriebsräte sind dabei einzubeziehen. Starke Arbeitsschutzämter müssen die Umsetzung wirksam begleiten.

Arbeitsschutz ist Pandemieschutz ist Unternehmensschutz. Beim Wiederanfahren der Wirtschaft müssen die Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor den Gefahren einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Insbesondere in der Landwirtschaft, im Einzelhandel, in der Logistikbranche, aber auch in Teilen des Gesundheitswesens und in der Pflege sehen wir als Gewerkschaften Defizite, die jetzt zügig abgebaut werden müssen. Damit werden nicht nur die einzelnen Mitarbeiter geschützt, sondern der ganze Betrieb bleibt dauerhaft arbeitsfähig, sagt Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg.

Der neue Standard hat das geltende Arbeitsschutzgesetz mit konkreten Maßnahmen untermauert. An der Umsetzung dieser Vorgaben ist der Betriebsrat zu beteiligen. In Betrieben ohne Betriebsrat haben die einzelnen Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder zu beschweren.
Nie waren die Arbeitsschutzbehörden in Berlin und Brandenburg so systemrelevant wie heute. Sie müssen jetzt personell und organisatorisch so aufgestellt werden, dass sie die gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben wirksam kontrollieren und durchsetzen können, ergänzt Christian Hoßbach.

error: Der Inhalt ist geschützt!
X