Mehr Geld für die berufliche Fortbildung

Vom Gesellen zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt: Wer einen beruflichen Aufstieg im Handwerk anstrebt, wird ab August 2020 besser gefördert. Der Bundestag hat die Reform des sogenannten Aufstiegs-BAföG verabschiedet, von dem künftig noch mehr Fortbildungswillige profitieren könnten.

Junge Handwerker, die sich nach der Gesellenausbildung auf die Führung von Handwerksbetrieben fortbilden, werden finanziell stärker entlastet. Der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen wird künftig zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt. Ein gravierender Eckpfeiler ist, dass Existenzgründern das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten vollständig erlassen wird.

„Statt Darlehensschulden für Fortbildungen zu tilgen, können die Junghandwerker eher Investitionen für das Unternehmen tätigen, das sie neu gegründet oder übernommen haben“, begrüßt Peter Dreißig, Präsident der HWK Cottbus, die Zustimmung des Bundestages zum Ausbau der Aufstiegsförderung.

Die neuen Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bedeuten zum einen mehr Geld, zum anderen können Handwerker – anders als bisher – die Förderleistung mehrfach in Anspruch nehmen.

Die wichtigsten Verbesserungen ab August 2020:

  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).

Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht.

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