Besonders im Flächenland Brandenburg von Vorteil

Wer bisher von seinem Finanzamt aufgefordert wurde, etwa zur Einkommensteuer- oder Gewerbesteuererklärung Belege nachzureichen, der musste diese per Post ans Finanzamt senden oder im Finanzamt vor Ort abgeben. Doch nun geht das einfacher, schneller und vor allem von zu Hause aus: Ab sofort können solche Dokumente per Knopfdruck an die brandenburgischen Finanzämter unter www.elster.de über das neue Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermittelt werden. Damit können neben nachgeforderten Belegen auch sonstige Anhänge zu Steuererklärungen, Einsprüchen oder sonstigen Schriftwechseln im PDF-Format elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.

Dabei ist es egal, ob der Steuerpflichtige das Online-Finanzamt Elster oder eine andere Software zur Erstellung und Abgabe der eigenen Steuererklärung nutzt. Ein Angebot, das nicht nur Wege, sondern auch Porto und Zeit spart. Auch, wenn damit ein Mehr an Service angeboten wird, gilt weiterhin die Bitte an alle: Reichen Sie auch elektronisch Belege nur dann ein, wenn das Finanzamt dazu aufgefordert hat. Im Online-Finanzamt Elster ist die neue Funktion „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ unter der Rubrik „Anträge, Einspruch und Mitteilung“ zu finden.
Das Finanzministerium Brandenburg empfiehlt generell, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die und die Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt.

 

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