Auf ihrer Herbstkonferenz in Bremen haben die Umweltminister von Bund und Ländern über das Thema „Umgang mit dem Wolf“ behandelt.

Rechtssichere Grundlage zur Entnahme von Wölfen

Von besonderer Bedeutung ist für Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger, dass mit dem heute verabschiedeten Beschluss zum „Umgang mit dem Wolf“ erreicht wurde, dass der Bund bis spätestens zur Umweltministerkonferenz im Frühjahr 2019 eine „rechtssichere Grundlage zur Entnahme von problematischen Wölfen zum Schutz der Weidetierhaltung bei Einhaltung der notwendigen Präventionsmaßnahmen“ vorlegen will.

Habitatanalyse

Die Umweltministerkonferenz hat den Bund weiterhin aufgefordert, bis zum ersten Quartal 2019 eine Habitatanalyse für den Wolf zu erarbeiten und eine überschlägige Abschätzung des günstigen Erhaltungszustands vorzunehmen.

Kommissionsentscheidung zu Prävention und Entschädigung

Brandenburg hat sich gemeinsam mit dem Bund und einigen anderen Bundesländern in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, bei der Europäischen Kommission bessere Unterstützungsmöglichkeiten für den Umgang mit der geschützten Tierart Wolf zu erreichen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung der Kommission, dass zukünftig die für viele Betriebe sehr aufwändigen Investitionen für Vorsorgemaßnahmen gegen Wolfsübergriffe zu 100 Prozent finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Wir begrüßen auch, dass unsere Forderung, Schäden vollständig, also zu 100 Prozent, erstatten zu können, in Brüssel endlich Gehör gefunden hat“, so der Minister weiter.

Bundesratsinitiative zum Wolf

Dies kann nach Vogelsängers Worten nur ein Etappenziel sein: „Wir müssen uns im Klaren sein, dass angesichts der weiter steigenden Zahlen der Wölfe mehr Geld für die Prävention und die Entschädigung nicht das Allheilmittel sein kann, um alle Probleme zu lösen: Wir brauchen weiterhin klare Handlungsmöglichkeiten für Regionen, in denen der natürliche Erhaltungszustand der Wölfe langfristig gesichert ist. Die angekündigte bundesweite Strategie beim Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen muss es den Ländern ermöglichen, rechtssicher einzelne Tiere zu entnehmen, ohne in langen Prozessstreitigkeiten zu enden.“

Mit dieser Zielrichtung hat die brandenburgische Landesregierung aktuell bereits einen Beschlussentwurf zum Umgang mit dem Wolf in den Bundesrat eingebracht, der derzeit in den Fachausschüssen beraten wird. Auf Initiative Brandenburgs wird im Rahmen des Deutsch-Polnischen Umweltrats die grenzüberschreitende Arbeitsgruppe zum Wolf wieder ihre Arbeit aufnehmen.

Zur aktuellen Situation des Wolfs im Land Brandenburg

Nach der bundesweiten Auswertung des Wolfsjahres 2017/2018 sind für das Land Brandenburg 26 Rudel und 12 Paare nachgewiesen. Insgesamt wurden vom Landesamt für Umwelt (LfU) in diesem Zeitraum 4.267 Nach- und Hinweise überprüft. Bei 11 der 12 Paare konnte im Rahmen des Monitorings im laufenden Wolfsjahr 2018/2019 bereits eine Reproduktion nachgewiesen werden. Das LfU geht daher aktuell für das Land Brandenburg von 37 Rudeln und einem Paar aus.

Seit 1990 fielen im Land Brandenburg 72 Wölfe dem Straßenverkehr und einer dem Eisenbahnverkehr zum Opfer. Das entspricht 70 Prozent aller Wolfstotfunde. Des Weiteren wurden 16 illegal geschossene Wölfe bekannt. 11 der gefundenen toten Wölfe erlagen sonstigen Ursachen und bei vier Tieren konnte die Todesursache nicht mehr ermittelt werden.

error: Der Inhalt ist geschützt!
X