Die Bewerbungsfrist für die Preise „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2018“ und „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2018“ endet in zwei Wochen. Noch bis zum 11. März können Bewerbungen eingereicht werden. Der Wettbewerb, der alle zwei Jahre ausgelobt wird, steht dieses Mal unter dem Motto „Frauen. Unternehmen. Zukunft.“. Das Arbeitsministerium verleiht bereits zum achten Mal den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen sowie Existenzgründerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben. Vorschläge für Preisträgerinnen können auch von allen Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden.

Der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“, der mit 1.500 Euro dotiert ist, wird erst zum zweiten Mal vergeben. Die Existenzgründung darf nicht vor dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.

Die Preise werden im Rahmen des 11. Unternehmerinnen- und Gründerinnentages (UGT) am 17. Mai 2018 in der Schinkelhalle in Potsdam verliehen. Schirmherr ist Ministerpräsident Dietmar Woidke. Der UGT wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg finanziert.

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