Bundesministerium finanziert Überbrückungshilfen für betroffene Betriebe

Die Fischerei ist der verhältnismäßig am stärksten vom Brexit betroffene Wirtschaftszweig. Daher stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur raschen Unterstützung der vom Brexit betroffenen Fischereiunternehmen zunächst fünf Millionen Euro für kurzfristige Überbrückungshilfen zur Verfügung. Diese Maßnahme soll den betroffenen Betrieben die finanziellen Mittel gewähren, um die ersten und unmittelbaren Auswirkungen der ersten drei Monate nach dem Brexit zu überwinden. Ziel ist es, die Fischereibetriebe in die Lage zu versetzen, sich an die neue Situation anzupassen. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Bundesfischereiministeriums wurde von der EU-Kommission genehmigt. Perspektivisch sind insgesamt 60 Millionen Euro an Unterstützung vorgesehen.

  • Verlust von Fangrechten;
  • Zeitweiliger Verlust des Zugangs zu norwegischen Gewässern unmittelbar nach dem Austritt Großbritanniens durch die Notwendigkeit, die Fischereibeziehungen zwischen der EU und Norwegen neu zu regeln;
  • Zumindest zeitweilige Unmöglichkeit von Quotentauschen mit Großbritannien;
  • Gefährdung bzw. Verringerung der Rohwarenversorgung in der fischverarbeitenden Industrie.

Über diese kurzfristige Überbrückungshilfe hinaus sind weitere Hilfen geplant, um die deutsche Fischerei bei der Anpassung an die Folgen des Brexits zu unterstützen. So hat die EU-Kommission zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen und einer tatsächlichen Anpassung des Fischereisektors an die Situation nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union unmittelbar nach der Einigung mit dem Vereinigten Königreich zum sogenannten Handels- und Kooperationsvertrag  im Dezember 2020 einen Vorschlag über eine sogenannte Brexit-Anpassungsreserve vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht – bei einem Gesamtumfang von 5 Milliarden Euro – 600 Millionen Euro spezifisch für die Fischerei vor.

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