Erprobung digitaler Meldeverfahren in Beherbergungsstätten

Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Übernachtungsgast verpflichtet – egal, ob für das Ferienzimmer, die Ferienwohnung oder das Hotel – einen Meldeschein auszufüllen. Dazu müssen alle Beherbergungsstätten einen Meldeschein bereithalten. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar letzten Jahres die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann. Nun können mit der Experimentierklausel weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten erprobt werden.

Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismus Verbandes, begrüßt und unterstützen den Gesetzentwurf ausdrücklich: „Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unserem Vorschlag gefolgt sind, nicht nur Hotels, sondern alle Beherbergungsformen in der Experimentierklausel zu berücksichtigen. Dies ebnet den Weg für die Erprobung digitaler Innovationen in den deutschen Reiseregionen. Darüber hinaus können dadurch unnötige Kontakte beim Einchecken vermieden und überflüssige Bürokratie abgebaut werden.“

error: Der Inhalt ist geschützt!
X