45 Millionen Euro für Firmen, die bisherige Förderprogramme nicht nutzen konnten

Ab sofort können Anträge auf Unterstützung über die Website www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Mit diesem Fonds des Bundes und der Länder können im Einzelfall Unternehmen unterstützt werden, die durch die Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und aufgrund spezieller Fallkonstellationen nicht aus den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern unterstützt werden konnten. Für märkische Unternehmen stehen aus dem Fonds 45 Millionen Euro zur Verfügung. Das Brandenburger Kabinett hatte frühzeitig beschlossen, dass sich das Land am Corona-Härtefallfonds beteiligt und die geforderte hälftige Finanzierung von bis zu 22,64 Millionen Euro übernimmt. Der Haushaltsausschuss des Landtages hatte diesen Beschluss gebilligt.

Der Härtefallfonds richtet sich an Unternehmen und Soloselbstständige, die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben und außerordentliche Belastungen in Form von Fixkosten tragen müssen. Antragsberechtigt sind diese, wenn sie eine Ablehnung aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen wie z.B. November-, Dezemberhilfe oder Überbrückungsgeld vorlegen können. Diese Unternehmen können die Länder künftig in Einzelfällen in eigener Regie unter „Billigkeitsgesichtspunkten“ gezielt aus dem Härtefallfonds unterstützen.
Die Förderhöhe beträgt im Einzelfall bis zu 100.000 Euro. Die Anträge sind über einen Steuerberater oder einen anderen prüfenden Dritten zu stellen. Dabei ist der Ablehnungsbescheid aus einem vorangegangenen Corona-Antrag beizufügen. Abgewickelt wird das Antragsverfahren über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Der gesamte Härtefallfonds hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro. Der Bund stellt den Ländern dafür einmalig Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung, die die Länder mit dem gleichen Betrag kofinanzieren.

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