Starkes Signal für die Tariftreue

Das digitale Tarifregister des Landes Berlin geht an den Start, in dem die maßgeblichen Inhalte von rund 500 Tarifverträgen veröffentlicht werden. Der DGB Berlin-Brandenburg begrüßt dies als wichtigen Meilenstein auf dem Weg, die im Vergaberecht verankerte Tariftreue nun auch umzusetzen. Um Lohndumping zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften seit langem, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. Der DGB hat die Reform des Berliner Auftrags- und Vergabegesetzes von Beginn an begleitet. Das Gesetz sieht vor, dass neben den für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen den Auftragnehmern auch allgemein wirksame Tarifverträge für die Auftragsausführung vorgegeben werden sollen. Hierzu müssen noch Ausführungsvorschriften erlassen werden. Erst wenn diese in Kraft sind, kann die Tariftreue vollständig umgesetzt werden.
Das Land Berlin trägt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besondere Verantwortung – für den verantwortungsvollen Einsatz von Steuermitteln, aber auch bei der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen und Löhne der Beschäftigten. Dazu gehört, die seit Jahren sinkende Tarifbindung wieder zu stärken und Beschäftigte so vor Lohndumping und unterlaufenen arbeits- und sozialrechtlichen Standards zu schützen. Unternehmen gesetzlich zu Tariftreue zu verpflichten, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben, ist ein effektives Mittel dazu. Eine solche Politik schützt gleichzeitig auch den Sozialstaat, da Sozialtransfers zur Ergänzung nicht existenzsichernder Löhne von Beschäftigten wegfallen, Einnahmen der Sozialversicherungen steigen und Altersarmut verhindert wird. Auch tragen auskömmliche Löhne zum Abbau bestehender Ungleichheiten in der Gesellschaft bei und stärken die Binnennachfrage, wovon auch die Wirtschaft profitiert. Soziale Kriterien steigern die Qualität bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen. Die Sicherstellung der Tariftreue der Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge fördert zudem die Stabilisierung des Tarifsystems, was angesichts der zurückgehenden Tarifbindung der Beschäftigten und Betriebe in Berlin einen hohen Stellenwert hat. Nur noch 16 Prozent aller Berliner Betriebe waren im Jahr 2020 noch durch einen Tarifvertrag gebunden, im Jahr 2008 waren es laut IAB-Betriebspanel noch knapp 30 Prozent. Unterm Strich war damit in 2020 nicht einmal mehr jeder zweite Beschäftigte durch einen Tarifvertrag geschützt. Berlin liegt damit weiter deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Umsetzung der Tarifbindung stärkt nicht nur die Löhne der Beschäftigten, sondern auch die Einnahmen des Landes und der sozialen Sicherung.

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