Hochqualifizierte Nachwuchsfachkräfte halten und gewinnen

Das Arbeitsministerium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg weiter bei der Fachkräftegewinnung. Wer Studierende oder Hochschulabsolventen einstellt, um sie frühzeitig für das Unternehmen zu gewinnen, erhält einen Lohnkostenzuschuss zwischen 705 bis 1.560 Euro im Monat.

Die entsprechende Förderrichtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ wurde überarbeitet und um drei Jahre verlängert. Die neue Richtlinie ist seit 16. Mai in Kraft und läuft bis Mitte 2022. Sie ist auf dem Online-Portal der Investitionsbank (www.ilb.de) veröffentlicht. Unternehmen können ab sofort Anträge stellen. Für das Programm stehen 13 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Die Fachkräftesicherung ist ein Schwerpunkt der Arbeitspolitik im Land Brandenburg. Mit der bewährten Richtlinie ‚Brandenburger Innovationsfachkräfte‘ unterstützt das Land die frühzeitige Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen. So wird dazu beigetragen, dass Studierende die guten Karrierechancen in Brandenburg bereits während ihres Studiums kennenlernen.

„So wollen wir erreichen, dass möglichst viele Absolventinnen und Absolventen der Brandenburger Hochschulen im Land bleiben. Gleichzeitig helfen wir aber auch kleinen und mittleren Betrieben, die es im Wettbewerb um Fachkräfte schwerer haben, hochqualifizierte Nachwuchskräfte einstellen und langfristig binden zu können“, sagt Arbeitsministerin Susanna Karawanskij.

Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent für eine innovative Aufgabe im Unternehmen. Wichtig: Durch die Förderung darf im Unternehmen kein anderes Personal ersetzt werden. Das heißt, es muss ein neuer, zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden.

Stellen Unternehmen Hochschulabsolventinnen bzw. Hochschulabsolventen oder Absolventen einer geregelten beruflichen Aufstiegsqualifizierung (Techniker/in, Meister/in etc.) als Innovationsfachkraft für ein innovatives Vorhaben neu ein, übernimmt das Arbeitsministerium bis zu 60 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.560 Euro im Monat (Dauer der Förderung: Mindestens 12 und maximal 24 Monate). Der Abschluss darf nicht länger als 36 Monate zurückliegen.

Alle Informationen zur Förderrichtlinie sowie Antragsformulare finden Sie hier

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