Finanzämter gewähren Aufschub

Finanzämter sollen die besondere Situation im jeweiligen Einzelfall angemessen berücksichtigen, so die Ministerin der Finanzen, Lange.
Unternehmen und private Steuerzahlerinnen und -zahler, die besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, können bei ihren Finanzämtern Aufschub bei der Steuerzahlung oder eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Wie das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder jetzt vereinbarten, können solche Unternehmen, aber auch Privatpersonen die Stundung oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer beantragen. Mit Blick auf die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Maßnahmen wies Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange darauf hin, dass die Finanzämter danach gehalten sind, die besondere Situation im jeweiligen Einzelfall angemessen zu berücksichtigen. „Gerade Unternehmen, die viel Energie für ihre Produktion benötigen, aber auch manche Steuerzahler stehen angesichts der steigenden Energiekosten vor immensen Herausforderungen. Brandenburgs Finanzämter werden daher in solchen Fällen mit Augenmaß vorgehen. Darüber hinaus werden sie bis zum 31. März 2023 bei von der Energiekrise erheblich Betroffenen keine allzu strengen Nachweispflichten an Billigkeitsanträge stellen“, erläuterte die Ministerin die Bund-Länder-Vereinbarung.

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