Agrarministerium geht nächste Schritte an

Um Ökolandbau auf 20 Prozent der Anbaufläche in Brandenburg bis 2024 zu erreichen, setzt das Agrarumweltministerium weitere Anreize für umstellungswillige Betriebe. „Wir unterstützen Landwirtinnen und Landwirte weiter aus dem Eler-Fonds bei der Umstellung auf Ökolandbau. Jetzt erhöhen wir die Umstellungsprämien für Gemüse und Dauerkulturen und bezuschussen die Öko-Kontrollkosten der Betriebe“, sagt Landwirtschaftsminister Axel Vogel. Mit der auf zwei Jahre angelegten Einführungsprämie für Öko-Gemüse und Öko-Dauerkulturen gleichen wir die erhöhten Umstellungskosten aus, da in der Zeit der Umstellung die Ware noch nicht mit höheren Preisen vermarktet werden kann“, so Minister Vogel.

Die Einführungsprämie beträgt für den Gemüse- und Zierpflanzenbau inklusive Erdbeeren, Spargel, Rhabarber, Heil- und Gewürzpflanzen 935 Euro pro Hektar. Für Dauerkulturen von Stein- und Kernobst sowie dazugehörige Baumschulkulturen gibt es 1.275 Euro pro Hektar und für Dauerkulturen von Beeren- und Wildobst sowie dazugehörige Baumschulkulturen 1.125 Euro pro Hektar. Den Kontrollkostenzuschuss von 50 Euro pro Hektar und bis zu 600 Euro pro Unternehmen bietet das Agrar- und Klimaschutzministerium ab 2021 für alle Ökounternehmen an.

Außerdem ist es weiterhin möglich, Neuanträge für das Förderprogramm Moor-schonende Stauhaltung zu stellen, wodurch Moorgrünland erhalten und geschützt wird. Die Neuanträge für die Förderprogramme Ökologischer Landbau und Moor schonende Stauhaltung müssen eine verkürzte Laufzeit – von 2021 bis 2023 – haben. Diese Verkürzung im Vergleich zu den bisherigen fünfjährigen Verpflichtungszeiträumen ist dem nahenden Ende der aktuellen Förderperiode geschuldet. Dadurch ist der Anschluss an die nächste Förderperiode der Europäischen Union möglich.

Das in diesem Jahr eingeführte Programm zur Förderung von Blüh- und Ackerrandstreifen wird ebenfalls wieder – etwas modifiziert – angeboten. Neuantragsteller können mehrjährige Blühstreifen und/oder Ackerrandstreifen beantragen. Diese sind für eine Laufzeit von fünf Jahren an Gewässerrändern anzulegen und helfen, die Oberflächengewässer zu schützen. Für alle Förderprogramme aus dem Kulturlandschaftsprogramm, das sowohl Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen als auch den Ökolandbau umfasst, und deren Verpflichtungszeitraum abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit einer weiteren einjährigen Verlängerung.

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