Arbeitsmarktbericht für Mai liegt vor

Digitalisierung, demografischer Wandel und damit verbundener Fachkräftemangel und dazu noch die Pandemie – all dies stellt unsere Brandenburger Wirtschaft vor große Herausforderungen. Neue Technologien verändern Arbeits- und Produktionsprozesse, führen zu neuen Formen von Betriebs- und Arbeitsorganisation und verändern zudem die Anforderungen an Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Deswegen gilt es, jetzt die Weichen für die Zeit nach der Krise zu stellen und gerade auch Phasen von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit für Qualifizierungen zu nutzen. Das erklärte Arbeitsminister Jörg Steinbach anlässlich des Arbeitsmarktberichts für Mai.

Das am 15. Mai vom Bundesrat verabschiedete „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ schafft dafür die Voraussetzungen, indem es die Weiterbildungsförderung der Beschäftigten verbessert. So sollen Arbeitgeber und Beschäftigte künftig höhere Zuschüsse in der beruflichen Weiterbildung erhalten, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag eine betriebsbezogene Weiterbildung vorsehen.

Außerdem wurden die Regelung zur Zahlung der Weiterbildungsprämie verlängert und der Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung von Geringqualifizierten eingeführt.

Seit dem 28. Mai lässt die Brandenburger Eindämmungsverordnung es wieder zu, Angebote der beruflichen Bildung auch als Präsenz- und Gruppenveranstaltungen auszurichten (unter der Voraussetzung, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann). Damit können auch zahlreiche aufgrund der Pandemie unterbrochene Bildungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen fortgesetzt werden.

error: Der Inhalt ist geschützt!
X