Farb-Buchstabenkombination reicht von einem grünen A bis zum roten E

Mit einer Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, führt Deutschland im November den Nutri-Score ein. Der Nutri-Score ist eine erweiterte Nährwertkennzeichnung und kommt auf die Vorderseite von Verpackungen. Er hilft beim Einkauf, die Nährwertqualität von Produkten innerhalb einer Produktkategorie (beispielsweise Joghurt A mit Joghurt B) auf einen Blick zu vergleichen. Ganz nach dem Motto: Einfach besser essen! Mit dem Nutri-Score schaffen wir Orientierung auf den ersten Blick. Für eine gesündere Ernährung und gegen versteckte Kalorienbomben. Die Unternehmen sind jetzt am Zug und müssen ihr Sortiment umfassend kennzeichnen. Denn die Verbraucher erwarten Klarheit und Wahrheit, so die Bundesministerin Julia Klöckner.
Unternehmen können den Nutri-Score dann rechtssicher verwenden. Die entsprechende Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im November 2020 in Kraft treten.
Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Auch in Frankreich oder Belgien ist der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Mit der Unterstützung vieler weiterer Mitgliedstaaten setzt sich Bundesministerin Julia Klöckner im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Einführung der einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung in der EU ein. Ziel ist es, bei der Sitzung des EU-Agrarrats im Dezember gemeinsame Schlussfolgerungen der Mitgliedstaaten zu erreichen.

Die Einführung des Kennzeichens begleitet das Bundesernährungsministerium mit einer umfassenden Informationskampagne für die Verbraucher und die Unternehmen.

www.nutri-score.de

Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E.

1. Welche Lebensmittel werden gekennzeichnet?
Fast alle Lebensmittel, die eine Nährwerttabelle auf der Verpackung tragen, dürfen mit dem Nutri­Score gekennzeichnet werden.

2. Wie wird der Nutri-Score berechnet?
Beim Nutri­Score zeigt eine fünfstufige, farbige Skala von A bis E, welche Nährwertqualität ein Produkt hat. Dazu werden der Energiegehalt sowie die Gehalte ernährungsphysiologisch günstiger und ungünstiger Nährstoffe miteinander verrechnet und der Skala zugeordnet. Die Farben Grün bis Rot helfen bei der Orientierung: Ein dunkelgrünes A trägt eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein rotes E. Der Nutri­Score bezieht sich jeweils auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels. Zu seiner Berechnung nutzt er die ohnehin von den Unternehmen anzugebenden Angaben der Nährwerttabelle und des Zutatenverzeichnisses.

3. Was sagt der Nutri-Score konkret aus?
Durch den Nutri­Score können Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Produkte einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwerts vergleichen. Das heißt: Innerhalb einer Produktgruppe ist beispielsweise ein Lebensmittel mit dunkelgrünem A mit Blick auf die Nährstoffzusammensetzung die ernährungsphysiologisch günstigere Wahl im Vergleich zu einem Lebensmittel mit einem gelben C.

4. Kann ich auch eine Fertigpizza mit Müsli vergleichen?
Nein, mit dem Nutri­Score lassen sich nur Produkte der gleichen Kategorie vergleichen, z. B. Schokoriegel A mit Schokoriegel B (gleiche Produkte unterschiedlicher Produzenten) oder ähnliche Produkte derselben Produktkategorie, z. B. Schokomüsli mit Früchtemüsli. Verbraucherinnen und Verbraucher können so erkennen, welches Produkt eine günstigere Nährwertzusammensetzung hat, und so die günstigere Alternative auswählen.

5. Darf ich für eine ausgewogene Ernährung nur noch Produkte der Kateg.A essen?
Nein, der Nutri­Score sagt nichts darüber aus, wie eine ausgewogene Ernährung aussehen sollte. Wer sich ausschließlich von einem Müsli der Kategorie A ernährt, isst noch lange nicht ausgewogen. Denn dazu gehören viele unterschiedliche Lebensmittel, auch Genussprodukte. Entscheidend ist die Menge, in der die Lebensmittel verzehrt werden. Das heißt: Auch Lebensmittel mit einem Nutri­Score von D oder E dürfen ab und an auf dem Speiseplan stehen – ohne dass man ein schlechtes Gewissen haben muss.

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