Kerngebiet zur Eindämmung der ASP erweitert

Zehn Monate nach dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland, musste zur Seuchenbekämpfung im Landkreis Oder-Spree ein Kerngebiet erweitert werden. Auslöser dafür waren Fallwildfunde in der angrenzenden Stadt Frankfurt (Oder) und in der Nähe von Biegen, bei denen sich in der amtlichen Untersuchung der ASP-Verdacht bestätigt hat. Zum Kerngebiet 3 in Oder-Spree gehört jetzt der südlich der A 12 gelegene und unmittelbar an Frankfurt (Oder) grenzende Bereich des Landkreises. Laut der aktuellen Tierseuchen-Allgemeinverfügung, die auf der Webseite des Kreises veröffentlicht wurde und am Dienstag veröffentlicht wurde, zählen zum Kerngebiet 3 in Oder-Spree die folgenden Gebiete:

Gemarkung Biegen, Teile der Gemarkung Pillgram (südlich der A 12), Teile der Gemarkung Jacobsdorf (südlich der A 12), Teile der Gemeinde Ragow-Merz, Teile der Gemarkung Neubrück, Teile der Gemarkung Neubrück Forst, Teile der Stadt Müllrose, Gemeinde Groß Lindow, Gemeinde Brieskow-Finkenheerd, Gemeinde Wiesenau, Gemeinde Ziltendorf, Teile der Gemeinde Vogelsang, Teile der Gemarkung Rießen, Teile der Stadt Eisenhüttenstadt.

Die neu gefasste Tierseuchen-Allgemeinverfügung listet zudem die bereits bestehenden Restriktionsgebiete im Landkreis Oder-Spree auf und bündelt damit die Festlegungen zur Bekämpfung der Tierseuche in einem Dokument. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung kann einschließlich Anlagen und Kartendarstellung der Restriktionszonen auf der Webseite der Kreisverwaltung abgerufen werden:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Afrikanische-Schweinepest

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