Überflüssige Kontrollen sollen vermieden werden

LKW in Brandenburg können weiterhin auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Einen entsprechenden Erlass hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegeben. Die Ausnahmeregelung trat am 20. März in Kraft und gilt bis zum 30. Juni. Die Ausnahmeregelung gilt nun nicht mehr ausschließlich für Waren des periodischen Bedarfs, sondern wurde auf den Transport aller Gütergruppen erweitert. Die Anpassung auf Gütergruppen aller Art entspricht den Regelungen der anderen Bundesländer und hat zum Ziel, Lieferketten bundesweit effizient und stabil zu halten, und so die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Der Landesbetrieb Straßenwesen und die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden wurden über diese Ausnahmegenehmigung informiert. Das brandenburgische Innenministerium wurde gebeten, die Polizei zu unterrichten. Dasselbe gilt für das Bundesamt für Güterverkehr. Auf diese Weise sollen überflüssige Kontrollen vermieden werden. Effiziente Lieferketten sind die Grundlage, um die Bevölkerung und die Wirtschaft ausreichend beliefern zu können. Daher hat das Land Brandenburg diese Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für alle Gütergruppen erteilt. Diese gilt auch für Leerfahrten. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese jeweils dort eingeholt werden.

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