Landesamt für Arbeitsschutz überprüft Baustellen

Staub bei der Arbeit lässt sich nicht immer vermeiden. Zuviel Staub kann aber die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Seit 2019 gelten strengere Arbeitsplatz-Grenzwerte. Ein Grund für das Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, in diesem Jahr schwerpunktmäßig auf Baustellen und in Betrieben die Einhaltung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu überprüfen. Arbeitsministerin Susanna Karawanskij: „Für viele Handwerker gehört Staub zur Arbeit dazu. Diese Gefahr darf nicht unterschätzt werden. Wer häufig großen Mengen Staub ausgesetzt ist, gefährdet seine Gesundheit. Pro Jahr sind deutschlandweit mehrere hundert Fälle staubbedingter Berufskrankheiten zu verzeichnen. Es gibt viele Möglichkeiten, Staub bei der Arbeit wirksam zu reduzieren.“

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit überprüft in den kommenden Monaten schwerpunktmäßig auf über 50 Baustellen und in 50 Betrieben in Brandenburg, ob bei staubenden Tätigkeiten die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ergriffen wurden. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg/m³ für sogenannten alveolengängigen Staub. Darunter wird der Teil des einatembaren Staubes verstanden, der so fein ist, dass er bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge, in die Alveolen (Lungenbläschen), vordringen kann. Bis Jahresende 2018 lag dieser Grenzwert unter bestimmten Voraussetzungen noch bei 3,0 mg/m³.

Besonders gefährlich sind alveolengängige Quarzstäube, die bei den verschiedensten Tätigkeiten auf Baustellen entstehen. Dieser kann in der Lunge Entzündungen verursachen, die zu Lungenkrankheiten wie Silikose und auch Lungenkrebs führen können. Um diesen Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken, ist der Arbeitgeber verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen. Dazu zählen: staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen anwenden, Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen, staubarme Materialien und Produkte verwenden, Arbeitsräume ausreichend lüften, Abfälle sofort und staubfrei beseitigen, Arbeitsplätze regelmäßig reinigen sowie Arbeitskleidung sauber halten.

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