Einsichtnahme für 14 Tage & Widerspruch erheben möglich

Das Landesamt für Umwelt plant, am 25. April die Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt und der örtlichen Tageszeitung sowie im Internet zu veröffentlichen. Die 14-tägige Auslegung des Genehmigungsbescheids und der dazu gehörenden Unterlagen wird am 26. April beginnen. Nachdem das Landesamt für Umwelt am 4. März die Genehmigung erteilt hat, erfolgt nunmehr die Bekanntmachung und Auslegung des Genehmigungsbescheids in der Gemeinde Grünheide, dem Amt Spreenhagen, der Stadt Erkner, beim Landkreis in Beeskow sowie im Landesamt für Umwelt am Standort in Frankfurt (Oder). Der Bescheid wird außerdem erneut auf dem UVP-Portal (UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung) des Landes Brandenburg im Internet veröffentlicht. Für die Auslegung vor Ort in der Nähe des Anlagenstandorts sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Frist von 14 Tagen vor. Mit dem Ende der Auslegung des Genehmigungsbescheids beginnt die einmonatige Widerspruchsfrist. Es können auch Personen, die bisher keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, Widerspruch erheben. Die Auslegung der Papierexemplare endet gesetzmäßig nach 14 Tagen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht möglich. Nach Ablauf der Auslegung können der Bescheid und dessen Begründung von Personen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Genehmigungsbehörde angefordert werden. Um den Zugang zum Bescheid zu erleichtern, wird dieser auf dem UVP-Portal jedoch bis zum Ende der Widerspruchsfrist einsehbar sein.

Der Bescheid wird ab dem Datum der Auslegung unter folgendem Link im UVP-Portal einzusehen sein:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=94AFADF0-92F1-44EA-AA54-E1CD7C0FF6AD&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-bb&docid=94AFADF0-92F1-44EA-AA54-E1CD7C0FF6AD

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