Arbeitsministerium verlängert Förderprogramm bis 2020

Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit durch Neugründung oder Übernahme eines innovativen Unternehmens: Das Arbeitsministerium setzt das Förderprogramm „Gründung innovativ“ fort. Damit werden Gründerinnen und Gründer mit innovativen Unternehmensideen in Brandenburg weiter in den ersten drei Jahren nach Gründung oder Übernahme mit Zuschüssen zwischen 25.000 und 100.000 Euro unterstützt. Die Gründerinnen und Gründer erhalten dabei eine umfassende Beratung von der WFBB Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH. Förderanträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2020 insgesamt 17 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt: „Besonders innovative Unternehmen sind für die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs von großer Bedeutung. Sie schaffen mit neuartigen Produkten und Dienstleistungen viele neue Arbeitsplätze und kurbeln das Wachstum an. Damit der mutige Schritt in die Selbständigkeit auch Erfolg hat, ist es wichtig, vor dem Start die Marktchancen einer Geschäftsidee auf Stärken und Schwächen genau abzuklopfen. Deshalb ist die Förderung mit einer intensiven Erstberatung verbunden. Damit bieten wir den Gründerinnen und Gründern sowie den Übernehmerinnen und Übernehmern gute Perspektiven, ihre kreativen und innovativen Ideen in Brandenburg erfolgreich umzusetzen. Das Förderprogramm ist stark nachgefragt und gehört zu den am besten laufenden Förderrichtlinien der Landesregierung. Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden am Programm ‚Gründung innovativ‘ war zuvor arbeitslos.“

Für die Förderung muss die Geschäftsidee auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung basieren, die es am Markt in dieser Form noch nicht gibt. Außerdem muss sie ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen. Die Zuschüsse können zwischen 25.000 und 100.000 Euro betragen, maximal 75 Prozent der Gesamtausgaben. Zuwendungsempfänger/innen müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben aufbringen. Der Zuschuss kann zum Beispiel zur Anschaffung von hochwertigen Geräten für die Einrichtung eines Labors oder für Personalkosten für neue Arbeitsplätze verwendet werden. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der WFBB.

Alle Informationen zum Förderprogramm „Gründung innovativ“ gibt es im Internet unter www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/gruendung-innovativ.

error: Der Inhalt ist geschützt!
X